Im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch der Patienten auf pharmazeutische Dienstleistungen gesetzlich verankert. Folgende pharmazeutische Dienstleistungen gibt es:
Gerade die Standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck, Punkt 1 und die Einweisung in die Inhalationstechnik, Punkt 2, sind für uns schnell und kurzfristig durch unser Personal umsetzbar.
Nein, das ist nicht notwendig! Wir werden die Dienstleistung direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern. Wenn Sie Fragen haben, oder unsicher sind, sprechen Sie uns an.
Viele Menschen haben die ärztliche Diagnose, dass Ihr Blutdruck zu hoch ist und nehmen dagegen Medikamente ein. Die Apotheke hilft bei der Kontrolle, ob die Therapie gut angeschlagen hat, indem Sie vor Ort in der Apotheke den Blutdruck misst und schaut, ob alles in Ordnung ist.
Mit einem speziell dafür ausgelegten Blutdruckmessgerät führen wir eine standardisierte Dreifachmessung Ihres Blutdrucks durch.
Wenn Ihr Arzt Ihnen blutdrucksenkende Mittel verschrieben hat, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf die Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung. Hat sich Ihr Medikament geändert, kann die Apotheke auch zwischendurch messen.
Das Apothekenteam zeigt Ihnen, wie Ihr Inhalationsgerät funktioniert. Danach können Sie die Anwendung mit einem Placebo- oder „Dummy-Gerät“ selbst üben. Damit wir die Leistung mit Ihrer Kasse abrechnen können, benötigen wir von Ihnen noch die Einwilligung zur Durchführung und Speicherung Ihrer Daten und die Bestätigung von Ihnen, dass wir die Leistung erbracht haben. Hier geht es zur Einsicht in die Dokumente die wir Ihnen in der Apotheke vorlegen:
--> pDL Bluthochdruck Vertrag Nord-Apotheke (Stand-2023-04-20)
--> pDL Bluthochdruck Vertrag Apotheke am Markt (Stand-2023-04-20)
Viele Menschen erhalten Medikamente zum Inhalieren. Die standardisierte Einweisung in die korrekte Anwendung von Arzneimitteln zur Inhalation soll sie unterstützen und die Wirksamkeit ihrer Therapie verbessern.
Ab einem Alter von 6 Jahren haben Sie Anspruch auf eine Einweisung, wenn Ihnen ein Inhalationsgerät verordnet wurde und im vergangenen Jahr keine Einweisung mit praktischer Übung stattgefunden hat. Die Einweisung kann jährlich wiederholt werden. Auch bei einem Wechsel des Inhalationsgerätes ist eine weitere Einweisung möglich.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, sprechen Sie uns an.
Die Apotheke misst nach einem standardisierten Verfahren Ihren Blutdruck. Da der Blutdruck sich schnell ändern kann, werden drei Messungen nacheinander durchgeführt. Der Mittelwert bildet dann ein verlässlicheres Ergebnis. Deswegen müssen Sie eine gute Viertelstunde Zeit mitbringen. Je nachdem, wie hoch der Wert ist, erhalten Sie weitere Empfehlungen Damit wir die Leistung mit Ihrer Kasse abrechnen können, benötigen wir von Ihnen noch die Einwilligung zur Durchführung und Speicherung Ihrer Daten und die Bestätigung von Ihnen, dass wir die Leistung erbracht haben. Hier geht es zur Einsicht in die Dokumente die wir Ihnen in der Apotheke vorlegen:
--> pDL Inhalativa Vertrag Nord-Apotheke (Stand-2023-04-20)
--> pDL Inhalativa Vertrag Apotheke am Markt (Stand-2023-04-20)
Um eine pharmazeutische Beratung zu erhalten, ist sollten Sie einen Termin mit uns vereinbaren. Bitte kontaktieren Sie uns wie folgt:
Online: https://apothekenverbund-wintzer.de/
Nord Apotheke: Telefonisch unter der Nummer +49 209 35344 Per E-Mail an info@nordapotheke.eu
Apotheke am Markt: Telefonisch unter der Nummer +49 2309 74101 Per E-Mail an info@apotheke-am-markt-waltrop.de
Oder persönlich in einer unserer Apotheken in Herten-Westerholt oder Waltrop.
Damit wir die Leistung mit Ihrer Kasse abrechnen können, benötigen wir von Ihnen noch die Einwilligung zur Durchführung und Speicherung Ihrer Daten und die Bestätigung von Ihnen, dass wir die Leistung erbracht haben. Hier geht es zur Einsicht in die Dokumente die wir Ihnen in der Apotheke vorlegen:
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